Zeitnehmer und Sekretär Aus- und Fortbildung


Wie alt muss ich sein um einen Z/S Schein zu machen?

  1. Für den Einsatz als Z/S im Spielbetrieb der Jugend ist die Vollendung des 14. Lebensjahres Vorrausetzung.
  2. Für den Einsatz als Z/S im Spielbetrieb der Erwachsenen ist die Vollendung des 16. Lebensjahres Vorrausetzung.

An wen wende ich mich, wenn ich eine Ausbildung oder Fortbildung benötige?

Auf der Internetseite des HVSH findest Du alle Termine aus den Kreisen und Handballgemeinschaften in Schleswig-Holstein: https://www.hvsh.de/termine/lehrwesen/